Hausbau: Die Baugenehmigung - Hausfinanzierung Ratgeber

Hausbau: Die Baugenehmigung

Ein Hausbau darf erst vonstatten gehen, wenn eine Baugenehmigung erteilt wurde. Das Baugenehmigungsverfahren ist allerdings nicht einheitlich sondern von der jeweiligen Landesbauordnung abhängig. Der Verbraucher wird sich hierum aber nicht eigenständig kümmern müssen. Für gewöhnlich ist es nämlich die Aufgabe des Architekten oder des Ingenieurs, einen Bauantrag einzureichen. Hierfür wird zuerst einmal der genaue Lageplan benötigt. Dazu kommen dann auch noch die Bauzeichnungen, die Baubeschreibung und die Statik. Den Entscheidungsträgern ist es erst einmal egal, welche Person den Antrag einreicht. Wichtig ist lediglich, dass diese Person über eine Bauvorlagenberechtigung verfügt. Daraus ergibt sich die Tatsache, dass man auf einen Architekten bzw. Ingenieur angewiesen ist.

Nachdem alle Unterlagen eingereicht wurden, unterliegt die Behörde einer vorgegebenen Frist. Bis zum festgelegten Zeitpunkt muss es also zu einer Entscheidung kommen. In den meisten Fällen erfolgt dann eine Genehmigung. Nur in seltenen Fällen wird von dem Architekten bzw. Ingenieur eine Überarbeitung verlangt, damit der Hausbau in Angriff genommen werden kann.

Aus Sicht des potentiellen Eigentumsbesitzers ist es von gravierender Wichtigkeit, dass eine Baugenehmigung immer an eine Frist gebunden ist. In Regelfall beläuft sich diese auf maximal drei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Hausbau also beginnen. Darüber hinaus gibt es auch noch eine Vorgabe hinsichtlich einer möglichen Unterbrechung. In den meisten Fällen wird festgelegt, dass der Hausbau maximal 12 Monate ruhen darf. Sofern man gegen diese Auflagen verstößt, muss ein neuer Bauantrag gestellt werden, damit der Hausbau beginnen bzw. wieder aufgenommen werden kann.

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