Hauskauf: Die Haftung für Mängel - Hausfinanzierung Ratgeber

Hauskauf: Die Haftung für Mängel

Beim Hauskauf bzw. Wohnungskauf sieht der Gesetzesgeber eine Mängelhaftung vor. Über welchen Zeitraum sich diese erstreckt, hängt von der Grundlage des Vertrages ab. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (dem GBG) beträgt die Gewährleistungszeit 5 Jahre. Bei der Vergabeordnung für Bauleistungen (der VOB) sind es wiederum vier Jahre.

Sogesehen mag man die Meinung vertreten, bei einem Hauskauf sei man erst einmal auf der sicheren Seite. Ein schöner Gedanke! Leider aber auch ein Falscher.

Dem Verkäufer steht es nämlich frei, die Gewährleistungsklausel auszuschließen. Sollte dies geschehen, liegt das gesamte Risiko beim Käufer. Dies mag erst einmal unseriös klingen, ist aber völlig legal und mittlerweile sogar zur Regel geworden. Hieraus ergibt sich, wie wichtig eine genaue Prüfung des Anwesens ist.

Ein Sonderfall hinsichtlich der Gewährleistung liegt allerdings vor, sollte der Verkäufer wissentlich einen Mangel verschwiegen haben. In diesem Fall könnte der Verkäufer verklagt werden. Aufgrund der Beweisbarkeit ist dies allerdings sehr schwierig. Der Ankläger müsste dem Verkäufer wirklich nachweisen können, dass er zum Zeitpunkt von dem Hauskauf bereits wusste, dass ein Mangel vorliegt. Kann man dies nicht nachweisen, wird man den Fall verlieren und muss sich selber um die Reparaturen bzw. Renovierungsmaßnahmen kümmern. Aufgrund dieser Gefahr sei noch einmal erwähnt, dass man bei der Besichtigung eines Anwesens nichts auslassen darf. Jede Etage, jedes Zimmer, jede Ecke, sogar jede Abstellkammer muss genauestens überprüft werden. Erst danach sollte es zu einem Hauskauf kommen.

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