Hauskauf per Zwangsversteigerung
Wer einen Hauskauf in Erwägung zieht, schaut sich zumeist die aktuellen Angebote an. Darüber hinaus gibt es aber auch noch etwa 40.000 Immobilien, die Jahr für Jahr bei einer Zwangsversteigerung angeboten werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Häuser bzw. Wohnungen, die der Vorbesitzer nicht mehr finanzieren kann. Aber auch eine Ehescheidung oder ein Streit im Erbrecht kann zu einer solchen Versteigerung führen.
Der Vorteil für den potentiellen Käufer ist hierbei der geringere Preis. Die genaue Kostenersparnis ist zwar immer verschieden, fällt in den meisten Fällen aber sehr gravierend aus. Wer an solch einer Versteigerung teilnehmen möchte, sollte sich im Internet oder in der Zeitung darüber informieren, wann eine Zwangsversteigerung ansteht. Im Regelfall wird etwa 4 – 8 Wochen vor dem Termin hierauf aufmerksam gemacht. Die sogenannte “Bietstunde” hat dann im Regelfall eine Dauer von maximal 30 Minuten.
An der Versteigerung dürfen allerdings nur Personen teilnehmen, die zumindest 10 Prozent des geschätzten Wertes als Sicherheit hinterlegen können. Der genaue Verkehrswert wird direkt in den Anzeigen angegeben. Als Sicherheitsleistung muss man allerdings nicht zwangsweise Bargeld vorlegen können. Eine Bankbürgschaft oder ein Scheck reicht ebenfalls aus.
Nachdem die Versteigerung erfolgreich abgeschlossen ist, wird der Besitz direkt vom Gericht überschrieben. Ein Notarvertrag kommt hierbei nicht zum Vorschein, was den Vorteil mit sich bringt, dass die entsprechenden Kosten wegfallen. Dafür sind allerdings die sogenannten Zuschlagsgebühren zu zahlen, die sich derzeit auf 0,5 Prozent belaufen. Dies ist aber noch immer günstiger als die Kosten für einen Notarvertrag, was den Hauskauf noch einmal günstiger macht.