Hauskauf Privat Versteigerung
Eine Immobilienversteigerung kann unter Umständen auch der Kategorie “Hauskauf Privat” zugeordnet werden. Denn nicht jede Versteigerung ist automatisch auch eine Zwangsversteigerung. Hinsichtlich der Durchführung unterscheiden sich diese beiden Versteigerungs – Varianten nicht. Wohl aber hinsichtlich der Kosten. Anders als es nämlich bei einer Zwangsversteigerung der Fall ist, wird der Besitz nicht direkt vom Gericht übertragen. Somit fallen die Notarkosten an, die sich auf 1,5 Prozent belaufen. An der günstigen Zuschlagsgebühr (von 0,5 Prozent) profitiert man hingegen nur bei einer Zwangsversteigerung.
Ein weiterer Unterschied liegt hinsichtlich der Bietsicherheit vor. Diese beläuft sich bei einer privaten Versteigerung zwar ebenfalls auf 10 Prozent, jedoch nicht vom Verkehrswert sondern von dem letztendlichen Kaufwert. Dies hat wiederum zur Folge, dass der Bieter nur so hoch bieten kann, wie es ihm seine Bietsicherheit erlaubt.
Sollte man letztendlich dennoch den Zuschlag bekommen, fällt auch noch die Courtage für den Auktionator an. Diese beläuft sich auf 5 bis 10 Prozent und sorgt somit für eine ordentliche Portion an Zusatzkosten.
Stellt sich also die Frage, warum man an solch einer Versteigerung teilnehmen sollte. Hinsichtlich der Kosten gibt es jedenfalls kein Argument, das für die Teilnahme an einer privaten Versteigerung spricht. Nur wenn es sich um eine Immobilie handelt, die man wirklich unbedingt erwerben möchte, wäre eine solche Versteigerung zu empfehlen. Gibt es aber auch noch andere Wege, um an die gewünschte Immobilie zu kommen, wäre es besser, den Hauskauf privat bzw. auf die gewöhnliche Art und Weise durchzuführen.