Hauskaufen: Der ideale Zeitpunkt
Beim Hauskaufen stellt sich immer die Frage, wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um die Immobilienfinanzierung konkret in Angriff zu nehmen. Hinsichtlich der Anlagestrategie sollte hierüber schnellstmöglich Klarheit herrschen. Schließlich soll das gesamte Eigenkapital zur Verfügung stehen, wenn es zu dem Hauskaufen kommen soll.
Doch leider lässt sich der genaue Zeitpunkt nie so genau voraussagen. Ein 30Jähriger wird vielleicht behaupten, in 5 Jahren sei der ideale Zeitpunkt für eine Immobilienfinanzierung gekommen. Die ganze Situation würde sich allerdings unerwartet verschlechtern, wenn es plötzlich zu einer langfristigen Arbeitslosigkeit kommt. Genauso gut könnte es aber auch passieren, dass er plötzlich in den Genuss einer Erbschaft kommen wird, wodurch das Hauskaufen schon früher vonstatten gehen kann. Verschieben würde man die geplante Anschaffung wiederum, wenn es zu einer beruflich bedingten Versetzung ins Ausland kommen würde. Darüber hinaus könnte es auch noch zu privaten Zwischenfällen kommen (Zuwachs in der Familie, Ehescheidung etc.), die sich ebenfalls auf den geplanten Hauskauf auswirken. Hieraus ergibt sich die Tatsache, dass sich der ideale Hauskaufen – Zeitpunkt keineswegs konkret voraussagen lässt.
Hinsichtlich der Anlagestrategie ist also auf eine zeitliche Flexibilität zu achten. Zu bevorzugen sind deshalb Sparvarianten, bei denen man den Zeitpunkt des Geldabrufs selbst wählen kann. Dies geht natürlich nur, wenn die Mindestspardauer bereits überschritten wurde. In Folge dessen ist es bei einigen Sparverträgen möglich, das zusammengesparte Kapital jederzeit abzurufen. So zum Beispiel bei den Investmentfonds und bei den Bausparverträgen.
Sollte man schon vor Ablauf der Mindestspardauer das Geld benötigen, ist dies natürlich auch möglich. In diesem Fall wird man aber damit leben müssen, dass man weder Bonus – Zahlungen noch zusätzliche Zinsen erhalten wird. Wirtschaftlich gesehen wäre dies ein großer Nachteil. Aus diesem Grund sollte das Hauskaufen wirklich erst vonstatten gehen, wenn die Mindestspardauer überschritten ist.