Immobilienfinanzierung: Der Darlehensvertrag mit der Bank - Hausfinanzierung Ratgeber

Immobilienfinanzierung: Der Darlehensvertrag mit der Bank

Sofern die Immobilienfinanzierung mit einem Darlehen einer Bank realisiert wird, muss ein Darlehensvertrag unterschrieben werden. Dabei ist grundsätzlich eine schriftliche Form vorgeschrieben. Ein elektronischer Vertragsabschluss ist somit nicht möglich.

Grundsätzlich beruht ein solcher Vertrag auf das BGB (dem Bürgergesetzbuch). Hinsichtlich des Inhaltes gibt es hierbei genaue Vorschriften, die grundsätzlich einzuhalten sind. Zuallererst muss dabei natürlich die Höhe der Darlehens niedergeschrieben werden. Darunter wird für gewöhnlich die Art der Rückzahlung festgehalten. Hierzu zählen natürlich auch die Angaben zu der Zinshöhe und der Zinsfestschreibungsfrist. Weitere Angaben sind hinsichtlich einer möglichen Vertragsbeendigung zu machen.

Die Versicherungen werden ebenfalls im Vertrag aufgenommen. Dazu zählt zum Beispiel die Gebäudeversicherung, die quasi bei jeder Immobilienfinanzierung per Bankdarlehen vorhanden ist.

Darüber hinaus werden auch noch einmal die hinterlegten Sicherheiten niedergeschrieben. Sollte die Sicherheit also zum Beispiel aus einem Grundbuch-Eintrag bestehen, was für gewöhnlich zutrifft, wird dies im Vertragsformular festgehalten.

Bevor man solch ein Vertragsformular dann schließlich unterschreibt, sollte man noch einmal Punkt für Punkt prüfen, ob der vertragliche Inhalt wirklich der mündlichen Vereinbarung entspricht. Im Idealfall nimmt man den Vertrag hierfür noch einmal mit nach Hause und prüft alles ganz genau. Sollte man dies nämlich in der Bank tun, während der Bankangestellte wartend gegenüber sitzt, wird man sich unter Druck gesetzt fühlen und vorschnell unterschreiben. Die Banken haben auch grundsätzlich Verständnis dafür, dass man sich zu Hause noch einmal mit dem Vertrag auseinandersetzen möchte. Sobald das unterschriebene Formular dann schließlich zurückgegeben wurde, wird die Immobilienfinanzierung seinen Lauf nehmen.

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